* Informationen bzgl. Osteopathie Attesten für die Gesetzliche Krankenversicherung *

Osteopathie als Kassenleistung – unsere Haltung                   

 

  

Immer häufiger werden wir in unserer Praxis nach Rezepten, Überweisungen oder sog. "Atteste für osteopathische Behandlungen" gefragt,

damit sich die Gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten beteiligen können falls der Arzt die osteopathische Behandlung für notwendig befindet.

An dieser Stelle möchten wir unsere Position deutlich machen:

 

„Osteopathie ist kein wissenschaftlich anerkanntes Heilmittel /-methode“

 

Die Osteopathie wird häufig als sanfte, ganzheitliche Methode dargestellt. Fakt ist jedoch:

  • Die behaupteten Wirkprinzipien sind aus naturwissenschaftlicher Sicht nicht plausibel.

  • Bisherige Studien belegen keinen belastbaren Nutzen, weder für Diagnostik noch für Therapie.

  • Leitlinien der evidenzbasierten Medizin empfehlen Osteopathie nicht.

     

Für welche Beschwerden wird eine osteopathische Behandlung von entsprechenden Anbietern / Behandlern empfohlen?

 

Offiziell gibt es kein einziges Krankheitsbild, für das Osteopathie in wissenschaftlich anerkannten Leitlinien als Therapie empfohlen wird. Trotzdem wird Osteopathie in der Praxis oft für bestimmte Beschwerden beworben oder nachgefragt. Dabei handelt es sich aber mehr um Erfahrungsberichte, Marketing oder Einzelfallbeobachtungen, nicht um evidenzbasierte Medizin.

Wissenschaftliche Bewertung

  • Rückenschmerzen: Einzelne Studien zeigen minimale Effekte, die aber nicht über Placebo hinausgehen und methodisch schwach sind.

  • Säuglings- und Kinderanwendungen: Keine Evidenz – hier wird oft besonders kritisch diskutiert, da vulnerable Gruppen betroffen sind.

  • Kopfschmerzen, Verdauungsbeschwerden, Asthma u. a.: Keine überzeugende Datenlage.

 

Kurz gesagt: Osteopathie wird von Heilpraktikern und Osteopathen für ein breites Spektrum an Beschwerden angeboten,  aber für kein Krankheitsbild existiert eine nachgewiesene Wirksamkeit !!!

 

Wir Ärztinnen und Ärzte können und dürfen daher die Methoden der Osteopathie weder bewerten noch empfehlen.

=>Keine Leistung für ein solidarisch finanziertes System

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) basiert auf Solidarität: Alle zahlen ein, damit notwendige, wirksame und wirtschaftliche Behandlungen finanziert werden. Osteopathie erfüllt diese Kriterien nicht.

Trotzdem übernehmen einige Krankenkassen freiwillig einen Teil der Kosten – ein Ungleichgewicht, das wir unfair finden:

 

  • Patient/-innen bestimmter Krankenkassen erhalten Geld für eine wissenschaftlich zweifelhafte Therapie, andere nicht.

  • Beitragsgelder aller Versicherten werden für Methoden ausgegeben, deren Wirksamkeit nicht belegt ist.

     

Wir halten das für einen Missbrauch solidarischer Krankenkassen-Beiträge 

 

Unsere Praxisleitlinie

 

  • Wir stellen keine Rezepte, keine Heilmittelverordnungen und keine Überweisungen für osteopathische Behandlungen mehr aus.

  • Wir empfehlen Osteopathie nicht und sehen sie nicht als Teil einer verantwortungsvollen ärztlichen Versorgung.

  • Selbstverständlich steht es Ihnen frei, auf eigene Kosten eine osteopathische Behandlung in Anspruch zu nehmen.

 

Unser Fazit

 

Wir sind überzeugt: Medizin muss wissenschaftlich begründet sein. Nur so lassen sich Qualität, Sicherheit und Fairness im Gesundheitssystem gewährleisten. Osteopathie als Kassenleistung ist daher für uns nicht akzeptabel – und wir stehen dazu.

 

Bürokratie in der Hausarztpraxis – warum wir klare Grenzen setzen müssen

 

In unserer täglichen Arbeit als Hausärztinnen und Hausärzte sehen wir uns zunehmend mit einer Fülle von bürokratischen Aufgaben konfrontiert: Formulare, Anträge, Bescheinigungen und Verordnungen, die oftmals keinen nachweisbaren medizinischen Nutzen haben. Diese „Papiermedizin“ nimmt uns Zeit, die wir dringend für unsere eigentliche Aufgabe brauchen: die ärztliche Versorgung unserer Patientinnen und Patienten.

Wir möchten deshalb unmissverständlich betonen: Unsere Kapazitäten sind begrenzt – und sie gehören der Medizin, nicht der Bürokratie.

Nur wenn wir es schaffen, sinnlose und medizinisch nicht begründete Formalitäten zu reduzieren, können wir sicherstellen, dass wir weiterhin genügend Zeit haben für:

  • die akute und chronische Versorgung unserer Patienten

  • die präventive Medizin (Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen, Gesundheitsberatung),

  • die wissenschaftlich belegte Diagnostik und Therapie von Erkrankungen.

Das bedeutet auch: Wir können und werden nicht jede bürokratische Anforderung automatisch erfüllen, wenn sie medizinisch unsinnig oder nicht Teil der hausärztlichen Versorgung ist. Unsere Verantwortung liegt darin, die uns zur Verfügung stehende Zeit dort einzusetzen, wo sie nach-weislich wirksam, notwendig und sinnvoll ist – im Interesse aller Patientinnen und Patienten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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Veröffentlichung

Mo, 02. Februar 2026

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